Arbeitsrecht
Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Vielmehr handelt es sich um eine erstmalige Eingruppierungsentscheidung, auf die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände die Grundsätze zur sog. wiederholten korrigierenden Rückgruppierung nicht angewendet werden können.
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Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen.
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Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige
Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Bemessung des Schadensersatzes für die Nichtbeschäftigung von Profisportlern
Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze – Betriebsratswahl trotzdem wirksam
In Fällen, in denen sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz bewerben als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers.
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Rückforderung von Schulungskosten: AGB-Recht als international zwingendes Recht
Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der AGB etabliert als unabdingbares Recht i.S.d. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO ein Schutzniveau, von dem zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf.
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Gefahr des institutionellen Rechtsmissbrauchs: Öffentlicher Arbeitgeber darf Risiko der Befristungskontrollklage bei Stellenbesetzung miteinbeziehen
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgrundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung. Bei einer Sachgrundbefristung ist der öffentliche Arbeitgeber nicht verpflichtet, sein Organisationsermessen in Bezug auf die in die Auswahl einzubeziehenden Bewerber in einer Weise auszuüben, die ihn dem Vorwurf des institutionellen Rechtsmissbrauchs aussetzt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Zur hinreichenden Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels
Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist (Anschluss an BAG v. 5.2.2020, 10 AZB 31/19). Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz „zu einer bestimmten Vergütung“ ist unzulässig.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Form der Weiterbeschäftigung
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit einer Einzelfallentscheidung zur Zwangsvollstreckung aufgrund eines Titels auf Weiterbeschäftigung als Produktionsleiter befasst.
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Zur Einsetzung einer Einigungsstelle wegen eines Anspruchs auf mobiles Arbeiten im Ausland
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit den Reglungen in einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten im Ausland befasst. Dabei hatte sich das LAG insbesondere mit der Frage der Anrufung einer Einigungsstelle und einer Einzelfallentscheidung nach § 100 ArbGG auseinanderzusetzen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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