Arbeitsrecht

Stufenlaufzeit nach TVöD: Folgen der Elternzeit für tarifliche Höhergruppierung

Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar.

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Voraussetzungen für eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung

Erschöpft sich die unternehmerische Entscheidung im Wesentlichen darin, Personal einzusparen, so ist sie vom Kündigungsentschluss selbst kaum zu unterscheiden. Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen. Nur so kann das Gericht prüfen missbräuchlich ausgesprochen worden ist.

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Gegenstandswert für eine Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit Virtuellen Optionen

Bei Virtuellen Optionen handelt es sich um die Einräumung von Chancen. Ob es jemals zu einem Zufluss kommt, ist nach den Optionsbedingungen ungewiss. Zudem fehlt es ihnen an der Fungibilität. Nach bisheriger BAG-Rechtsprechung stellen auch Aktienoptionen im Gegensatz zu anderen Sonderleistungen, die an den Gewinn oder Umsatz des Unternehmens in einem Geschäftsjahr anknüpfen oder individuelle Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb einer bestimmten, überschaubaren Periode zusätzlich honorieren, weniger Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern vielmehr Gewinnchance und Anreiz für zukünftigen Einsatz dar.

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Anspruch auf volle Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit?

Der Ausschluss von Arbeitnehmern in Elternzeit von der Zahlung eines tariflichen Inflationsausgleichs verstößt gegen das Willkürverbot. Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien beim Kreis der Anspruchsberechtigten einer Sozialleistung wie der Inflationsausgleichsprämie die streitgegenständliche Differenzierung vornehmen dürfen, ist nicht ausreichend höchstrichterlich geklärt und betrifft eine Vielzahl von Arbeitnehmern.

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Kontrollpflichten des Anwalts bei Fristsachen: 6. Senat des BAG strebt Rechtsprechungsänderung an

Der Sechste Senat des BAG beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen. Da darin eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung anderer Senate des BAG liegt, hat der Sechste Senat entsprechende Divergenzanfragen gestellt.

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Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung: Ergänzende Vorlage des BAG

In dem laufenden Vorlageverfahren beim EuGH betreffend die mögliche Änderung der Rechtsprechung des BAG zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung hat der Sechste Senat des BAG in Ergänzung der bereits gestellten Vorlagefragen nun den EuGH auch um die Auslegung des Unionsrechts u.a. dazu ersucht, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet.

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Elektronische Arbeitsmarktzulassung: Vorabzustimmungen der BA jetzt auch digital möglich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte sollen gleichermaßen profitieren. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trage zum Bürokratieabbau bei, teilte die BA mit.

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Hamas-Angriff auf Israel: Wirksame Kündigung eines Springer-Azubis nach kritischem YouTube-Video

Die Probezeitkündigung eines Auszubildenden bei dem Springer-Konzern, der ein Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bei YouTube eingestellt hatte, ist wirksam.

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Arbeitgeberin darf Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben

Ein Arbeitgeber darf Rot als Farbe einer Arbeitsschutzhose vorschreiben. Ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nur in der Sozialsphäre betroffen, genügen sachliche Gründe wie z.B. die Arbeitssicherheit (bessere Sichtbarkeit) oder die Wahrung einer Corporate Identity in den Werkshallen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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