Arbeitsrecht
Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses allein rechtfertigt keinen Vergleichsmehrwert
Die im Vergleich übernommene Verpflichtung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit dem Gesamtprädikat „gut“ und den üblichen Schlussformulierungen zu erteilen, rechtfertigt keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, der Kläger hätte befürchten müssen, ein nur durchschnittliches Arbeitszeugnis ohne die üblichen Schlussformulierungen zu erhalten.
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Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Mitgliedstaat darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben
Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Der Mitgliedstaat, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben.
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Bürokratieentlastungsgesetz: Weitere Entlastungseffekte u.a. durch digitale Arbeitsverträge
Die Bundesregierung hat heute eine von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie u.a. bei den digitalen Arbeitsverträgen vorgeschlagen.
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Zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt. Ein Arbeitgeber, der als Medizinischer Dienst Gesundheitsdaten eines eigenen Arbeitnehmers verarbeitet, ist nicht verpflichtet zu gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Daten hat.
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Anteilig kürzerer Urlaubsanspruch bei Freistellung im Zusammenhang mit einrichtungsbezogener Impfpflicht
Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) die in § 20a Abs. 1 IfSG a.F. aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dem Arbeitnehmer steht nur ein anteilig kürzerer Urlaubsanspruch zu.
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Nicht geimpfte Pflegekräfte: unbezahlte Freistellung ja – Abmahnung nein
Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) durften in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber allerdings nicht berechtigt.
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Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren
§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG darstellt, wenn nicht über den Einstellungsantrag eine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat (dazu Nr. 3328 VV RVG), handelt es sich bei Beschwerdeverfahren auch in Zwangsvollstreckungssachen um eigene Angelegenheiten, § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG.
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Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren werden erhöht
Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht, der eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb vorsieht.
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Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu
Zum 1.7.2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am 14.6.2024 zugestimmt.
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Entschädigungsklage eines Fachhochschulprofessors scheitert auch vor LAG
Die Entschädigungsklage eines Fachhochschulprofessors ist auch vor dem LAG Niedersachsen erfolglos geblieben. Dieser hatte Schmerzensgeld iHv mindestens 50.000 € wegen Mobbings und wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften erstreiten wollen. Er war der Meinung, das Land habe schuldhaft seine ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht verletzt.
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