Arbeitsrecht
Frauen scheitern mit Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgten sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Krankenschwester nicht geimpft: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wegen Monokausalität
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfallen. Diese Grundsätze gelten ebenso, wenn durch das Gesundheitsamt nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG aF ein Verbot erlassen wird, wonach dem Arbeitnehmer untersagt wird, seine Tätigkeit in der Einrichtung/dem Unternehmen auszuüben und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt.
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Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Er hat die Möglichkeit der elektronischen Anzeige und der persönlichen Abgabe. Nutzt er stattdessen den weniger sicheren Übermittlungsweg per Post und überwacht sodann nicht den rechtzeitigen Eingang, so hat er die mit einem unerwartet späten Anzeigezugang verbundenen negativen Folgen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld selbst zu verantworten.
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Zu Recht „bewerbungsunfähig“ wegen sachgrundlos befristeter Stelle im öffentlichen Dienst
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, Bewerber von der Auswahl für eine im Wege eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses zu besetzende Stelle auszunehmen, bei denen eine wirksame sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nicht rechtssicher möglich ist, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.
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Kann der Arbeitgeber die Höhe einer Bonuszahlung einseitig bestimmen?
Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.
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Höhergruppierung: Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim, der die mit der Bewohneraufnahme und -betreuung zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben und insbesondere die Abrechnung der erbrachten Leistungen übertragen sind, können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal „vielseitige Fachkenntnisse“ fordert im Vergleich zu den „gründlichen Fachkenntnissen“ eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach.
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EU-Parlament: Unzureichender Schutz von Hinweisgebern
Das EU-Parlament hat gegen bestimmte Schutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Status eines parlamentarischen Assistenten als Hinweisgeber verstoßen. Weil das Parlament sich darauf beschränkt hat, den Betroffenen von seinen Aufgaben zu befreien, hat es nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um ihm einen ausgewogenen und effizienten Schutz vor jeder Form von Repressalien zu gewährleisten.
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Fristenkontrolle des Rechtsanwalts im Home-Office
Bei Erstellung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) hat der Rechtsanwalt auch dann die durch seine Kanzleikraft zuvor vorgenommene Fristberechnung zu überprüfen, wenn er im Home-Office tätig ist und ihm die papiergebundene Handakte dort nicht vorliegt. Unterlässt er eine solche Prüfung, kommt eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht in Betracht.
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Keine Teilzeit aufgrund von entgegenstehenden betrieblichen Gründen
Bei den entgegenstehenden betrieblichen Gründen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt. Die Prüfung der entgegenstehenden betrieblichen Gründe ist nach BAG-Rechtsprechung (BAG Urt. v. 13.11.2012 – 9 AZR 259/11) regelmäßig in drei Stufen vorzunehmen.
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Bestimmung der gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer aufzulösenden Tarifkollision
Die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG aufzulösenden Tarifkollision sind jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Auf das Datum eines rückwirkenden Inkrafttretens kommt es nicht an.
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