Arbeitsrecht

Anpassung gem. EntgTranspG "nach ganz oben"? Arbeitnehmerin mit ihrer Klage auf höheres Arbeitsentgelt nur teilweise erfolgreich

Die Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt war vor dem LAG Baden-Württemberg nur in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe erfolgreich. Art. 157 AEUV bzw. § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG ließen nicht irgendein Indiz iSv. § 22 AGG für eine geschlechtsbedingte Vergütungsdiskriminierung ausreichen, um einen Anspruch auf den maximal denkbaren Differenzbetrag zu begründen. Vielmehr müsse ein Indiz gerade für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung in einer ganz bestimmten Höhe bestehen, urteilte das Gericht.

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Leiharbeit: Wie berechnet sich die Überlassungshöchstdauer bei Betriebsübergang auf Entleiherseite?

Das BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat.

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Befristung des Vertrags eines Handballtrainers durch Ligaklausel unwirksam

Die auflösende Bedingung in dem Arbeitsvertrag eines Handballtrainers, wonach der Vertrag ausschließlich für „den Bereich der 1. Handball-Bundesliga“ gelten und der Arbeitsvertrag bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe enden soll, ist unwirksam. Die Klausel ist wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam und der Bedingungseintritt ist intransparent und im Zweifelsfall nicht eindeutig bestimmbar.

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Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich

Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Zwar befand sich die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem Weg zu ihrem Arbeitsort. Die Klägerin kann sich aber dennoch auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat oder die Gegenstände für ihre Tätigkeit unentbehrlich waren.

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Berliner Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik ab dem 30.9.2024

Das ArbG Berlin hat auf den Antrag des Landes Berlin im gerichtlichen Eilverfahren den von der Gewerkschaft ver.di ab dem 30.9.2024 angekündigten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin untersagt. Das Gericht geht von einer fehlenden Rechtmäßigkeit des Streiks aus. Die Gewerkschaft ver.di verstoße mit diesem Streik gegen die Friedenspflicht wegen der bestehenden tariflichen Regelungen.

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Corona-Selbsttestung einer Pflegekraft stellte keine vergütungspflichtige "Arbeit" dar

Der Arbeitnehmerin war es als Pflegekraft im streitgegenständlichen Zeitraum untersagt, ihre Arbeit überhaupt anzutreten, bevor sie nicht einen negativen Coronatest nachweisen konnte. Damit diente die Durchführung der Tests nicht ausschließlich einem fremden Bedürfnis. Auch die Tatsache, dass sie das Testergebnis nicht nur per E-Mail, sondern auch per Post zu übersenden hatte, stellte ebenfalls keine vergütungspflichtige „Arbeit“ dar.

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Schleswig-Holstein plant die Konzentration aller Arbeits- und Sozialgerichte an einem Ort

Das schleswig-holsteinische Justizministerium plant in den kommenden Jahren einen tiefgreifenden Umbau der Gerichtsstrukturen. Alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz sollen in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammengefasst werden. Außerdem geplant ist eine Reform der Struktur der Amtsgerichte. Auch hier soll geprüft werden, ob durch Zusammenlegung von Amtsgerichten notwendig gewordene Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können.

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Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters zum Ende der Legislaturperiode des Bayerischen Landtags unwirksam

Die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag zum 31.10.2023 am Ende der Legislaturperiode ist unwirksam. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Fraktionsgesetzes gilt die Fraktion über die Dauer der Wahlperiode hinaus als fortbestehend, sofern sie sich in der folgenden Wahlperiode nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags neu bildet.

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