Arbeitsrecht
Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz in der Ressortabstimmung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben gemeinsam den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG) erarbeitet. Der Entwurf befindet sich nunmehr in der Ressortabstimmung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Streit um Abwerbungen von Mitarbeitern
Besteht gegen eine konkurrierende Firma im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Anspruch auf Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern? Im konkreten Fall verneinte das LG Koblenz diese Frage. Das Abwerben und auch – wie her – das Rückabwerben von Mitarbeitern eines Unternehmers, gleichgültig, ob dieses auf dem Absatzmarkt Mitbewerber ist oder nicht, sei grundsätzlich erlaubt. Die Antragsgegnerin habe mangels gezielter Behinderung der Antragstellerin nicht unlauter gehandelt.
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Wirksame Kündigung eines Straßenbahnfahrers nach drastischem Facebook-Post mit ver.di-Bezug
Die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer drastischen Fotomontage mit Bezug zu ver.di versehen hat, ist wirksam. In der Montage liegt eine Bedrohung von Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens.
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Sturz beim Tabletten-Holen während der Pause ist kein Arbeitsunfall
Eine Arbeitnehmerin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Besteht ein bloß abstraktes Risiko, dass es ohne die regelmäßige Einnahme der Tabletten während der Arbeitszeit zu einem Epilepsie-Anfall kommen könne, so liegt die Einnahme vorrangig im privaten Interesse und damit im nicht versicherten Bereich.
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Dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
Maßgebend für die Bestimmung des Umfangs der auf dem Arbeitszeitkonto des Beschäftigten zu berücksichtigenden Arbeitszeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit ist allein § 11 Abs. 2 UAbs. 3 MTV. Danach ist bei Abwesenheitszeiten, die der Arbeit gleichstehen (z.B. Urlaub, Krankheit), die jeweilig dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit, die auf Grundlage der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden festzulegen ist, gutzuschreiben.
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Lohnanspruch nach unwirksamer Kündigung – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes? LAG weicht von BAG ab
Klagt der Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Entlassung auf Zahlung von Annahmeverzugsentgelt, muss er sich gemäß § 11 Nr. 2 KSchG das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Arbeitnehmer die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit bekannt war. Auch der kündigende Arbeitgeber kann auf solche Stellen hinweisen. Wenn der Arbeitgeber jedoch erst nach dem Ende des Verzugszeitraums solche Stellenangebote vorträgt, die in der zurückliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit auf dem Internetportal der Agentur für Arbeit gestanden haben sollen, dann ist das idR nicht ausreichend, um eine Kenntnis des Arbeitnehmers zu unterstellen und ein böswilliges Unterlassen zu belegen. Dies hat das LAG Baden-Württemberg entschieden und ist damit vom BAG abgewichen. Die Revision ist anhängig.
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Anfechtung einer Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.
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Außertariflicher Angestellter – Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung darf gering sein
In Fällen, in denen Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten definieren, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Die von Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Tarifautonomie verbietet ein „Nachbessern“ tariflicher Bestimmungen durch die Gerichte zugunsten der einen oder anderen Seite.
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Wunsch nach "erster Führungserfahrung" in Stellenausschreibung ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung
Der Text „erste Führungserfahrung“ in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Kein Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO allein wegen Befürchtungen und Spannungen
Die Sorge vor einem Datenmissbrauch kann zwar grundsätzlich einen immateriellen Schaden i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen. Die bloße Äußerung entsprechender Befürchtungen reicht jedoch für die Darlegung eines Schadens nicht aus. Für die Darlegung eines Schadens reicht auch die Hervorhebung besonderer Spannungen mit dem Auskunftsverpflichteten nicht aus.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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