Arbeitsrecht
Kürzungsvorbehalt in Gesamtzusage kann Kürzungsvereinbarung begründen
Der Kürzungsvorbehalt in einer Gesamtzusage für eine Inflationsausgleichsprämie kann eine Kürzungsvereinbarung begründen. Der Umstand, dass möglicherweise das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht beachtet wurde, führt zu keiner geänderten Betrachtung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kürzungsvorbehalt in Gesamtzusage kann Kürzungsvereinbarung begründen
Keine Berufung auf Konzernprivileg bei andauernder Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns von Beschäftigungsbeginn an
Überlässt ein zu einem Konzern gehörendes Unternehmen einen Arbeitnehmer von Beginn des Arbeitsverhältnisses an über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. Das entleihende Unternehmen kann sich dann nicht auf das Konzernprivileg im AÜG berufen. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt nach § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus einem der in § 9 Abs. 1 AÜG aufgeführten Gründe unwirksam ist. Diese Rechtsfolge tritt nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen nicht ein, es sei denn, der Arbeitnehmer wird „zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt“.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Berufung auf Konzernprivileg bei andauernder Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns von Beschäftigungsbeginn an
Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit unwirksam
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit unwirksam
Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
Vor dem ArbG Braunschweig wurden 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG – vorrangig aus Managementkreisen – von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 1.5.2024 fordern. Nachdem das ArbG am 15.10.2024 die Klagen bereits in 23 Fällen abgewiesen hat, wurden nun in zwei weiteren Fällen die Klagen vollständig abgewiesen (7 Ca 171/24 und 7 Ca 177/24). In einem dritten Fall hatte die Klage hinsichtlich der Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € Erfolg (7 Ca 236/24). Im Übrigen – hinsichtlich der geforderten Weitergabe einer Tariferhöhung – wurde auch diese Klage abgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
Ausschluss von der Inflationsausgleichsprämie wegen einer Langzeiterkrankung
Das LAG Baden-Württemberg hat es für zulässig gehalten, einen Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie auszunehmen, weil dieser im gesamten Jahr keine Arbeitsleistung erbracht hatte, da er arbeitsunfähig erkrankt war. Eine Inflationsausgleichsprämie könne als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden Es sei daher möglich, die Prämie unter die Voraussetzung zu stellen, dass die Arbeitnehmer im betreffenden Jahr einen Anspruch auf arbeitsleistungsbezogene Vergütung hatten. Darin liege keine sachfremde Gruppenbildung, urteilte das Gericht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ausschluss von der Inflationsausgleichsprämie wegen einer Langzeiterkrankung
Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht immer von Umständen des Einzelfalls abhängig
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht immer von Umständen des Einzelfalls abhängig
Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Behandelnde Ärztin kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit als Zeugin aussagen
Gelingt es dem Arbeitgeber im Prozess um Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern, kann bei dahingehendem Beweisantritt des Arbeitnehmers die Vernehmung des behandelnden Arztes als sachverständiger Zeuge geboten sein. Auch im Rahmen der Vernehmung des behandelnden Arztes als Zeugen darf sich die Beweiswürdigung des Tatrichters indes nicht in Widerspruch zu der Ausgangsüberlegung setzen, wonach einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein hoher Beweiswert zukommt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Behandelnde Ärztin kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit als Zeugin aussagen
Klarheit zum Beginn betrieblicher Arbeitspausen kann ausreichen
Verlangen betriebliche Erfordernisse eine flexible Festlegung der Pausen, ist der in § 4 Satz 1 ArbZG vorgesehenen Anforderung des „im Voraus feststehend“ auch dann genügt, wenn der Arbeitnehmer jedenfalls zu Beginn der Pause weiß, dass und wie lange er nunmehr zum Zwecke der Erholung Pause hat und frei über die Nutzung dieses Zeitraums verfügen kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klarheit zum Beginn betrieblicher Arbeitspausen kann ausreichen
Befristung eines Arbeitsvertrages – Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten?
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist keine der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegende Maßnahme nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Befristung eines Arbeitsvertrages – Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten?
