Arbeitsrecht
Bewerbungsverfahren um die Position der Gleichstellungsbeauftragten: Benachteiligung einer zweigeschlechtlichen Person?
Die landesrechtliche Vorgabe, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau zu besetzen, ist nach § 8 Abs. 1 AGG, Art. 14 Abs. 2 RL 2006/54/EG nicht zu beanstanden. Aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit und der Bedingungen ihrer Ausübung ist es eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung, dass die Gleichstellungsbeauftragte dasselbe Geschlecht aufweist wie die nach dem Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein vorrangig zu fördernden weiblichen Beschäftigten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Lagerung von historischen Schriften in Aufzugsraum: Kündigung
Das Heinrich-Heine-Institut hat einem als Archivar Beschäftigten gekündigt, nachdem dieser eine Vielzahl von Originaldokumenten, u.a. von Heinrich Heine, Felix Mendelssohn Bartholdy und Robert Schumann unsachgemäß gelagert hatte. Das ArbG gab der Kündigungsschutzklage des Archivars noch statt, vor dem LAG einigten sich die Parteien dann aber auf einen Vergleich, in dem die fristlose in eine ordentliche und vom Kläger akzeptierte Kündigung umgewandelt wurde.
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Christoph Ulrich ist neuer Präsident des LAG Düsseldorf
Dr. Christoph Ulrich ist am Freitag, 20.12.2024, zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt worden. Er folgt auf Brigitte Göttling, die mit Ablauf des Monats August 2024 in den Ruhestand getreten ist.
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Darlegung des Schadens für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat der EuGH klargestellt, dass die Person, die den Ersatz eines immateriellen Schadens verlangt, nicht nur den Verstoß gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen muss, sondern auch, dass ihr durch diesen Verstoß ein solcher Schaden entstanden ist.
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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 8: Bürokratieabbau
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa wichtige Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) in Kraft getreten, die die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung entlasten und der Förderung der Digitalisierung sowie der Verwaltungsvereinfachung dienen.
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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 7: Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Das BMAS wird 2025 einen fachlichen Austausch mit dem indischen Arbeitsministerium zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen beginnen, um in verschiedenen Bereichen voneinander zu lernen. Themen werden zum Beispiel KI in der Arbeitswelt und die verbesserte Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sein.
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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Änderungen bei der Ausgleichsabgabe
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gibt es auch Änderungen bei der Ausgleichsabgabe.
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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 5: Fachkräftesicherung – DBV
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Die Verordnung zur Drittstaatsangehörigenberatung ist bereits in Kraft getreten.
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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 4: Änderung bei Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gab es etwas bei der Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren eine Änderung.
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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 3: Sozialversicherung und Sachbezugswerte
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa die Sachbezugswerte angehoben worden.
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