Arbeitsrecht

Verhinderung eines Einigungsstellenspruchs durch einstweiligen Rechtsschutz?

Der Einigungsstellenspruch ist für Arbeitgeber und Betriebsrat bis zur Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses verbindlich und auszuführen. Lediglich bei besonders krassen und offensichtlichen Rechtsverstößen kann der Vollzug eines Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig ausgesetzt werden. Zweifel an der Einhaltung der Ermessensgrenzen genügen nicht; es bedarf vielmehr der gerichtlichen Überzeugung, dass diese Grenzen überschritten sind.

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Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft: Stationierungsort BER ist eine betriebsratsfähige Organisationseinheit

Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es sich bei einem inländischen Stationierungsort einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland um eine betriebsratsfähige Organisationseinheit handelt, in der ein Betriebsrat nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt werden kann.

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Erfüllung des Wunsches einer potentiellen Kundin nach Betreuung durch männlichen Berater kann Entschädigung nach AGG begründen

Will eine potentielle Kundin nicht von einer weiblichen Person (Arbeitnehmerin), sondern von einem männlichen Berater betreut werden, hat die Arbeitgeberin im Rahmen ihrer Reaktionsmöglichkeiten grundsätzlich den Schutzpflichten nach § 12 Abs. 4 AGG nachzukommen. Tut sie dies nicht, kann der Entzug der potentiellen Kundin aus der Betreuungszuständigkeit der Arbeitnehmerin eine unmittelbare Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 AGG durch die Arbeitgeberin darstellen, die einen Entschädigungsanspruch auslöst.

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30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins

Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter wiederkehrender Leistungen. Die Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins verjähren daher in 30 Jahren, und nicht bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

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Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Unterlassung des Leiharbeitnehmer-Einsatzes im Arbeitskampf

Mit Urteil vom 13.12.2024 hat das ArbG Köln in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem von ihr bestreikten Betrieb als unzulässig abgewiesen. Die Anträge seien teils zu unbestimmt gewesen, teils fehlte das Rechtsschutzbedürfnis, entschied das ArbG.

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Zulässige Modalitäten des Arbeitsvertrages eines Trainers im Profifußball

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Profifußballtrainers ist wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Die Arbeitsleistung eines Cheftrainers weist Besonderheiten auf, aus denen sich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer lediglich befristeten oder auflösend bedingten Anstellung ergibt. Die Kündigung eines Profifußballtrainers kann wegen des Fehlens der erforderlichen Trainerlizenz wirksam sein (hier bejaht). Sie ist durch einen personenbedingten Grund gemäß § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt. Der mit einem Cheftrainer im Profifußball vertraglich vereinbarte Wegfall von Punkt-, Zuschauerschnitts-, Aufstiegs- und Pokalgewinnprämien im Falle einer Freistellung ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, wenn entweder der Anteil der wegfallenden Prämie an der Gesamtvergütung mehr als 25% betragen kann oder der Wegfall bei jeder Freistellung auch ohne Sachgrund erfolgen soll.

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Elektronischer Rechtsverkehr: Verbandssyndikusrechtsanwälte können neben dem beA auch das eBO des Verbands als sicheren Übermittlungsweg nutzen

Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5, Satz 3 ArbGG Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sichere Übermittlungswege nutzen.

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Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe wegen Schmähkritik im Internet rechtmäßig

Überschreitet eine öffentlich im Internet geäußerte Kritik nach Anlass, Kontext und Zweck die Grenze auch polemischer bzw. überspitzter Kritik, handelt sich um eine vom Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Absatz 1 GG nicht gedeckte Schmähkritik. Eine solche Schmähkritik durch ein Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe ist auch nicht vom Schutzbereich des Art. 9 Absatz 3 GG erfasst.

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