Arbeitsrecht

Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen für das sog. Konzernprivileg

Das Rechtsfolgensystem der §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 AÜG ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG auf die Überlassung zwischen Konzernunternehmen iSd. § 18 AktG nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt worden ist (sog. Konzernprivileg). Die Konjunktion „und“ beschreibt ein alternatives Verhältnis der Merkmale Einstellung und Beschäftigung. Das Konzernprivileg ist danach bereits ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt „oder“ beschäftigt wird.

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Kündigung per Einwurf-Einschreiben nebst Sendestatus reichen nicht für einen Beweis des ersten Anscheins aus

Der vom Arbeitgeber vorgelegte Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens zusammen mit einem im Internet abgefragten Sendungsstatus genügte nicht für einen Beweis des ersten Anscheins, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist. Der Sendungsstatus ist kein Ersatz für den Auslieferungsbeleg. Er sagt nichts darüber aus, ob der Zusteller tatsächlich eine besondere Aufmerksamkeit auf die konkrete Zustellung gerichtet hat, die den Schluss rechtfertigen würde, dass die eingelieferte Sendung in den Briefkasten des Empfängers gelangt ist.

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Arbeitnehmer muss mit Firmenwagen sorgsam umgehen und Schäden unverzüglich melden

Bei der Überlassung eines Pkw ist der Arbeitnehmer u.a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

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Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich

Das VG Sigmaringen hat der Klage eines Zollbeamten stattgegeben, dem nach geleisteter Arbeitszeit von 6 Stunden und 7 Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen worden war, damit die aus Arbeitsschutzgründen bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von 6 Stunden (Arbeitszeitgrenze) nicht überschritten wird. 

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Streitwertkatalog: Antrag auf ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung mit Hilfswert zu bemessen

Anträge auf ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung und/oder Unterlassung von Maßnahmen, die einer Betriebsvereinbarung widersprechen, sind mit nicht mehr als einem Hilfswert zu bemessen, soweit nicht besondere Anhaltspunkte eine Erhöhung rechtfertigen. Dies folgt aus den Empfehlungen des Streitwertkatalogs vom 1.2.2024, da dort für den größtmöglichen Streit, nämlich den um die Wirksamkeit/Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung, aufgezeigt ist, dass eine Erhöhung auf den doppelten Hilfswert erfolgen kann. Leistungs- und Unterlassungsanträge, die sich auf die ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsvereinbarung und auf die Unterlassung von Maßnahmen, die dieser Betriebsvereinbarung widersprechen beziehen, dürften regelmäßig wirtschaftlich identisch sein (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG).

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Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr mit einem privaten Klappmesser

Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands (hier: eines Klappmessers) zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (hier: Reparaturversuch an einer Uhr) läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. 

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Bewerber für die Bundespolizei darf nicht wegen eines Gendefekts vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden

Ein Bewerber um die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugdienst hatte vor dem VG Aachen mit seinem Antrag Erfolg, nicht wegen eines genetisch bedingten erhöhten Thromboserisikos vom Bewerbungsverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen zu werden. Das durch eine solche Mutation bedingte Thromboserisiko sei verhältnismäßig gering. Abgesehen davon hätte der Gendefekt im Einstellungsverfahren eigentlich auch gar berücksichtigt werden dürfen, weil er aufgrund einer genetischen Untersuchung diagnostiziert wurde, entschied das VG.

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Frauen auf dem Arbeitsmarkt: Beschäftigung auf Höchststand, aber erstmals mehr Teilzeit als Vollzeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen hat einen neuen Höchststand erreicht. Zum Stichtag 30. Juni 2024 waren 16,2 Millionen Frauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 92.000 mehr als ein Jahr zuvor. Damit fiel das Beschäftigungsplus bei Frauen mit 0,6 % dreimal so hoch aus wie bei Männern, deren Beschäftigung im gleichen Zeitraum um 0,2 % (+ 36.000) anstieg.

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Renten steigen zum 1. Juli um 3,74 %

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 um 3,74 %. Durch die Rentenanpassung wird die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sichergestellt.

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Polizeischüler durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen werden

Ein Kommissaranwärter durfte aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen werden. Das Polizeipräsidium Aachen hatte ihm zugleich die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes untersagt. Seine Entscheidung hat es im Wesentlichen darauf gestützt, dass der Kläger während des Studiums an der Hochschule der Polizei durch herablassendes Verhalten gegenüber Frauen und rassistische Äußerungen aufgefallen sei. Das VG hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.

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