Arbeitsrecht

Während der Probezeit kein Sonderkündigungsschutz wegen Absicht der Betriebsratserrichtung

Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG greift nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG. Zudem tritt Verwirkung ein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Während der Probezeit kein Sonderkündigungsschutz wegen Absicht der Betriebsratserrichtung

Ehrschutzklage einer Teamleiterin wegen getätigter Äußerungen durch einen Arbeitskollegen

Für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen oder die dort in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, etwa als Zeuge, gemacht werden, besteht in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Grundsatz, dass Äußerungen in einem Zivilprozess nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht aus Gründen des Ehrschutzes zu zivilrechtlichen Nachteilen führen dürfen, gilt mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen wissentlich unwahr erfolgen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ehrschutzklage einer Teamleiterin wegen getätigter Äußerungen durch einen Arbeitskollegen

Diskriminierungsschutz – Befristung auf Regelaltersgrenze

Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Die Nichteinbeziehung in den Anwendungsbereich des § 22 EZulV stellt weder eine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG dar noch ist dadurch Art. 20 GRC oder Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Diskriminierungsschutz – Befristung auf Regelaltersgrenze

Kündigung nach geschmacklosem Scherz in WhatsApp-Gruppe

Grundsätzlich müssen dem Betriebsrat bekannte, einen bestimmten Kündigungsgrund betreffende Umstände im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG dem Betriebsrat nicht noch einmal mitgeteilt werden. Das gilt aber nicht für den Fall, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige andere Pflichtverletzung in das Verfahren einführen will.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung nach geschmacklosem Scherz in WhatsApp-Gruppe

Unangemessene Benachteiligung durch Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

Eine Rückzahlungsklausel ist auch dann unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm z.B. aufgrund eines durch eigene leichteste Fahrlässigkeit verursachten Unfalls nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Eine Rückzahlungsklausel im Vertrag eines Brandmeisteranwärters, die vorsieht, dass die während der 18-monatigen Ausbildung zum Brandmeister gezahlte Bruttovergütung bei einem vorzeitigen Ausscheiden zeitratierlich zurückzuzahlen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unangemessene Benachteiligung durch Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht

Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das VG Köln entschieden und damit der Klage eines Beamten gegen die Bundesrepublik Deutschland als seinem Dienstherrn stattgegeben. Gegenüber privaten Arbeitgebern steht Beschäftigten hingegen kein direkter Anspruch auf Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht zu.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht

Entlassung einer Kommissaranwärterin, die auf privater Feier dienstliche Bekleidungsgegenstände getragen hat

Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und den Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Entlassung einer Kommissaranwärterin, die auf privater Feier dienstliche Bekleidungsgegenstände getragen hat

Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

Ein Einigungsstellenspruch ist unwirksam, wenn der den Betriebsparteien vom Vorsitzenden der Einigungsstelle übermittelte Spruch im Vergleich zu dem von der Einigungsstelle beschlossenen nicht alle Bestandteile enthält und damit unvollständig ist. Eine rückwirkende Heilung durch Übersendung einer vollständigen Beschlussfassung ist nicht möglich.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs