Arbeitsrecht
Ist die sichere Zustellung durch Einwurfeinschreiben (bald) Geschichte?
Anders als das frühere Einwurfeinschreiben, dessen Zugang mittels „Peel-off-Label“ händisch durch den Zusteller dokumentiert wurde, stellt der heutige Ablauf mittels Dokumentation über Scannertechnik und digitale Signaturen keinen typischen Geschehensverlauf für einen sicheren Zugang eines Schriftstücks und damit keinen diesbezüglichen Anscheinsbeweis dar.
Auslegung eines Aufhebungsvertrags – falsa demonstratio
Auch wenn ein Arbeitnehmer in den Beratungsgesprächen zu den Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages abstrakt darauf hingewiesen worden ist, dass in der zweiten Phase eine Anrechnung eines (auch nur potentiellen) Arbeitslosengelds stattfinden werde, kann dies nicht die Einlassung des Arbeitnehmers widerlegen, dass für ihn der im Aufhebungsvertrag niedergelegte Betrag richtig war. Es ist nachvollziehbar, dass den Arbeitnehmer die Erläuterungen, wie das Überbrückungsgeld berechnet wird, weniger interessieren als die endgültigen Zahlen, die sich für ihn daraus ergaben.
Hinreichend gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls
Ein hinreichend gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls besteht regelmäßig dann, wenn sich an eine „erste“ Arbeitsverhinderung in engem zeitlichen Zusammenhang eine dem Arbeitnehmer im Wege der „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit dergestalt anschließt, dass die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder dass zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
Keine Ersetzung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch die des § 174 Abs. 2 SGB IX bei nicht schwerbehinderten Menschen
Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. Die bloße Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt zu haben, schafft keinen Vertrauenstatbestand, dass diesem Antrag auch stattgegeben werden muss.
Arbeitsmarktpolitik, Kurzarbeitergeld, Winterbeschäftigungs-Verordnung: Das ändert sich 2026
Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden (Teil 1).
Fachkräftesicherung, Mindestlohn, Anschlussverbot bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen: Das ändert sich 2026
Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden (Teil 2).
Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch: Das ändert sich 2026
Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden (Teil 3).
Bundesregierung beschließt grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Damit es wieder attraktiver wird, auch privat für das Alter vorzusorgen, hat die Bundesregierung eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen.
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026, verlängert.
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert werden.
