Arbeitsrecht

Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer 2.0? (Bonanni/Fehlberg, ArbRB 2023, 21)

Die Frage der Anwendbarkeit von Arbeitnehmer-Schutzvorschriften auf (Fremd-)Geschäftsführer beschäftigt schon seit Jahren die Rechtsprechung und Literatur. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo und stellt die Auswirkungen der unionsrechtlichen Rechtsprechung auf die nationale Rechtsanwendung dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer 2.0? (Bonanni/Fehlberg, ArbRB 2023, 21)

Diskriminierung im Bewerbungsverfahren?

Es gibt keinen Generalverdacht der Diskriminierung. Die bloße Behauptung „ins Blaue hinein“ ohne tatsächliche Anhaltspunkte genügt nicht: allein die Aussage, ein Merkmal gem. § 1 AGG zu erfüllen und deshalb eine ungünstigere Behandlung als eine andere Person erfahren zu haben, begründet kein Indiz.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Diskriminierung im Bewerbungsverfahren?

Recht ohne Streit: Auf digitalem Weg zur alternativen Konfliktlösung

Rechtliche Konflikte lösen ohne Streit vor Gericht – für diesen ressourcenschonenden Weg der Konfliktbeilegung wirbt das neue Streitschlichtungsportal „Recht ohne Streit“. Die Initiatoren bieten Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die von einem zivilrechtlichen Konflikt betroffen sind, konkrete digitale Hilfestellungen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Recht ohne Streit: Auf digitalem Weg zur alternativen Konfliktlösung

Stellt einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters ein ungebührliches Verhalten dar?

Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung i.S.v. § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein weiteres Festhalten am ehrenamtlichen Richterverhältnis dem Ansehen der Rechtspflege entgegensteht. Fraglich ist, wie das einmalige Lachen eines ehrenamtlichen Richters zu bewerten ist?

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Stellt einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters ein ungebührliches Verhalten dar?

Rettungsassistenten: Gleicher Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rettungsassistenten: Gleicher Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte

Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit – Anmerkungen zum BAG-Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (Lunk , ArbRB 2023, 13)

Kaum ein Thema beschäftigt die arbeitsrechtliche Fachwelt und betriebliche Praxis seit langem so sehr wie die rechtliche Behandlung der Arbeitszeit. Kritisiert wird insbesondere, dass es seit Jahren nicht gelingt, einheitliche und handhabbare Kriterien zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Gemengelage erließ der EuGH sein CCOO-Judikat. Dem folgt nun der 1. Senat des BAG mit seinem Beschluss zur Arbeitszeiterfassung, den der Autor analysiert und dessen Konsequenzen er aufzeigt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit – Anmerkungen zum BAG-Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (Lunk , ArbRB 2023, 13)

Klausel über Rechtsanwaltsvergütung nach Zeitaufwand genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit

Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. Das nationale Gericht kann die Lage wiederherstellen, in der sich der Verbraucher ohne eine missbräuchliche Klausel befunden hätte, auch wenn der Gewerbetreibende für die erbrachten Leistungen dann keine Vergütung erhält.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klausel über Rechtsanwaltsvergütung nach Zeitaufwand genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit

Dienstliche Mitteilungen müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Ein Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung des Arbeitgebers – etwa per Telefon – entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen. Nimmt er eine Information über eine Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis, geht ihm diese erst bei Dienstbeginn zu.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Dienstliche Mitteilungen müssen in der Freizeit nicht gelesen werden