Arbeitsrecht
Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts
Das Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts hat als Hybrid-Konferenz stattgefunden. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner stellte dabei den Jahresbericht 2022 vor.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Corona: Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte nur nach Verhängung eines Tätigkeitsverbots durch Gesundheitsamt
Ungeimpfte Pflegekräfte, die zum Zeitpunkt 15.3.2022 bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren, unterfielen nicht automatisch einem Tätigkeitsverbot in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein Tätigkeitsverbot bedurfte vielmehr einer Anordnung des Gesundheitsamts. Der Arbeitgeber war auch nicht berechtigt, die Arbeitnehmer kraft seines Weisungsrechts bereits vor einer Entscheidung des Gesundheitsamts freizustellen.
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PKH-Nachprüfung und Fahrtkosten
Die Pauschale nach § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII soll nicht die Gesamtkosten eines Pkw, der üblicherweise nicht nur beruflich angeschafft, sondern auch privat genutzt wird, in vollem Umfang abdecken. Vielmehr dient sie dazu, die reinen Betriebskosten eines angemessenen Fahrzeugs einschließlich der Steuern annähernd auszugleichen. Darlehensschulden und Abzahlungsverpflichtungen, welche die Partei in Kenntnis bestehender oder bevorstehender Verfahrenskosten aufgenommen hat bzw. die sie in Ansehung des Prozesses oder nach dessen Aufnahme eingegangen ist, sind in der Regel nicht als besondere Belastungen gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO zu berücksichtigen.
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BAG-Präsidentin: Urteil zur Arbeitszeiterfassung ein Politikum – Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung
Die Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung ist ein Politikum, räumte die BAG-Präsidentin Inken Gallner auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts ein. Die Diskussionen seien allerdings vorhersehbar gewesen. Der Erste Senat habe nur über das „Ob“ einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entschieden; das „Wie“ liege jetzt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.
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Gemeinwohlschranken des Arbeitskampfs und des Tarifvertrags – Zur Regelbarkeit und zur Erstreikbarkeit von pflegerischen Besetzungs- und Entlastungsregeln in Universitätsklinika (Thüsing/Bleckmann/Peisker, ZFA 2023, 60)
Im Lichte jüngster Tarifverhandlungen im Bereich der Universitätsklinika untersucht der Beitrag die Zulässigkeit von Tarifforderungen nach sog. quantitativen Besetzungsklauseln für Pflegekräfte. Insbesondere das Gemeinwohl wird als denkbare Schranke entsprechender Tarifabschlüsse betrachtet. Neben der Zulässigkeit der tariflichen Regelung steht auch die Zulässigkeit des hierauf gerichteten Arbeitskampfs im Fokus.
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Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg
Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg deutlich unterbricht.
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Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden
Die von einem Behördenleiter angeordnete Beschränkung des Zugangs zu dem Dienstgebäude außerhalb der regulären Dienstzeiten ist auch von dem Personalratsvorsitzenden zu beachten.
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Unzulässiges Speichern personenbezogener Daten durch Jobcenter: Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO?
Zu der Frage, ob das unzulässige Speichern personenbezogener Daten im Rahmen der Arbeitsverwaltung auch dann, wenn die Daten nicht weiter verarbeitet wurden, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem Umfang verletzt, der einen Schadensersatzanspruch aus einer Amtshaftung oder gem. Art. 82 DSGVO begründen kann.
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Rückzahlung zu viel gezahlter Dienstbezüge
Kennt der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge gegebenenfalls zurückzuzahlen.
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Gefälschter Impfpass: Kündigung eines Messwärters rechtswirksam
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar. Die Verletzung wiegt so schwer, dass sie geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
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