Anwaltliche Beratungspflicht bei Vergleichsabschluss

Juni 13, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(13.06.2023) Ein Rechts­an­walt muss sei­nen Man­dan­ten durch ver­ständ­li­che Dar­le­gung der Sach- und Rechts­la­ge in den Stand ver­set­zen, ei­gen­ver­ant­wort­lich zu ent­schei­den, ob er einen Ver­gleich an­nimmt oder nicht. Der Bun­des­ge­richts­hof lässt diese Pflicht nur dann ent­fal­len, wenn der Man­dant über die Vor­tei­le und Ri­si­ken be­reits im Bilde ist. Die Dar­le­gungs- und Be­weis­last hier­über liege aber beim Rechts­an­walt. …

Quelle: IBR News
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