(09.10.2024) Eine Anwältin verpasste ihren Termin beim AGH Nordrhein-Westfalen, weil sie die Fahrzeit von ihrer Kanzlei zum Gericht zu knapp kalkulierte, ihren Anwaltsausweis nicht dabei hatte und sich dann auch noch auf dem Weg zum Gerichtssaal verlief. Der AGH monierte ihre völlig unzulängliche Planung und lehnte eine Wiedereinsetzung ab.
Quelle: IBR News
Link: Anwältin verpasst Termin: Keine Wiedereinsetzung bei falsch geplanter Anfahrt
