Algorithmische Entscheidungen werden zunehmend bei Bewerbungsverfahren oder Wohnungsvergaben eingesetzt. Wer diskriminiert wurde, kann das oft nicht nachweisen. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman schlägt daher Auskunftspflichten und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Antidiskriminierungsbeauftragte will Schutz vor digitaler Diskriminierung ausweiten
