Der Arbeitnehmer kann nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO nach Ende des Arbeitsverhältnisses regelmäßig die Löschung (Entfernung) einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen, entschied LAG Baden-Württemberg. Es vertritt damit einen anderen Standpunkt als das sächsische LAG.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf Löschung einer Abmahnung aus der Personalakte gemäß § 17 DSGVO
