Auch wenn ein Restaurant während der während der Corona-Pandemie eröffnet wurde, schließt dies nicht zwangsläufig den Anspruch auf Kurzarbeitergeld Restaurants im sog. „Lockdown light“ aus. Bei Eröffnung Mitte August 2020 war nicht mit einer vollständigen behördlichen Untersagung des Betriebes ab November zu rechnen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei Restaurant-Eröffnung während der Pandemie
