Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1.8.2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 1.8.2024
