Angetrunken zur Hauptverhandlung – Ungebührliches Verhalten?

Sep. 8, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Mit dem Erscheinen des Angeklagten machte sich massiver Alkoholgeruch im Sitzungssaal breit, der sich besonders verstärkte, als der Angeklagte sprach. Außer den Gerichtspersonen und der Staatsanwältin war sonst niemand außer dem Angeklagten im Raum. Das Amtsgericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 € – zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Strafrecht
Link: Angetrunken zur Hauptverhandlung – Ungebührliches Verhalten?

Ähnliche Beiträge

8 AZR 269/24

Entgeltgleichheit - Bruttostundenlohn - Darlegung

2 AZR 177/24

Kündigung - Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte