a) Ist der Umgangspfleger auch bei der Durchführung des Umgangs entsprechend einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung anwesend, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen.
b) …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 31.10.2018 – XII ZB 135/18