AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25

März 31, 2025 | Verkehrs- und Schadensrecht

Von einem Regelfahrverbot kann jedenfalls unter Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV und damit einhergehender Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden, wenn zwischen der Anlasstat und der Verurteilung ein and …

Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
Link: AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25

Ähnliche Beiträge

6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen

Auslegung eines Aufhebungsvertrags – falsa demonstratio

Auch wenn ein Arbeitnehmer in den Beratungsgesprächen zu den Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages abstrakt darauf hingewiesen worden ist, dass in der zweiten Phase eine Anrechnung eines (auch nur potentiellen) Arbeitslosengelds stattfinden...