Um den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen wird häufig gestritten. Eine problematische Fallgruppe des unversicherten Abwegs hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einer aktuellen Entscheidung neu bewertet: Mit einer Orientierungslosigkeit des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsweg aufgrund von Unterzuckerung liege eine innere Ursache für den Abweg vor. Damit scheide der Versicherungsschutz aus.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Abweg aufgrund von Unterzuckerung: Kein Wegeunfall-Versicherungsschutz
