Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe wegen Schmähkritik im Internet rechtmäßig

Jan. 7, 2025 | Arbeitsrecht

Überschreitet eine öffentlich im Internet geäußerte Kritik nach Anlass, Kontext und Zweck die Grenze auch polemischer bzw. überspitzter Kritik, handelt sich um eine vom Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Absatz 1 GG nicht gedeckte Schmähkritik. Eine solche Schmähkritik durch ein Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe ist auch nicht vom Schutzbereich des Art. 9 Absatz 3 GG erfasst.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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