BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

Juli 18, 2016 | Familien- und Erbrecht

§ 1626a Abs. 2 BGB; §§ 159, 155a FamFG | Familienrecht, Zivilrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

Ähnliche Beiträge

Mietkaution: Was Mieter und Vermieter dazu wissen müssen

(19.03.2026) Meist müssen Mieter zu Beginn ihres Mietverhältnisses einen Geldbetrag beim Vermieter hinterlegen. Dieser dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter ihm beim Auszug noch Geld schuldet. Man nennt diesen Betrag auch Mietkaution oder...

5 AZB 26/25

Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO