Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, kann dies zwar durchaus eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Ein solches Verhalten rechtfertigt allerdings noch lange keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Ähnliche Beiträge

Fortschritte bei der Gleichstellung in Führungspositionen

Die Bundesregierung hat die Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt

Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Konzernmutter- und Obergesellschaft der Arbeitgeberin des Arbeitnehmers diesem gegenüber ein konzernweites Haus- und Kundenkontaktaufnahmeverbot ausgesprochen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Streitverhältnis zur Konzernmuttergesellschaft mangels Arbeitsverhältnis der Parteien allenfalls über § 2 Abs. 3 ArbGG als Zusammenhangsklage begründbar, falls ein Verfahren auch gegen die frühere Arbeitgeberin geführt