OLG Köln: Onlinewerbung eines Kfz-Händlers eine dreiste Lüge

Mai 24, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Ein Kfz-Händler bot auf einer Online-Plattform einen PKW als „Limousine, Neufahrzeug“ zum Preis von 12.490 Euro an. Erst nach Herunterscrollen etlicher Bildschirmseiten war am Ende der Werbung unter „Weiteres“ aufgeführt, dass der Preis nur gelten solle, wenn der Kunde ein zugelassenes Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gebe.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: OLG Köln: Onlinewerbung eines Kfz-Händlers eine dreiste Lüge

Ähnliche Beiträge

Wohnungsbautag: Weniger diskutieren, einfach mehr bauen

(30.03.2026) Zum heutigen Wohnungsbau-Tag erklärt Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Der Bund muss beim Wohnungsbau jetzt Tempo machen. Es vergehen von der Planung über die Genehmigung bis zur Fertigstellung einer Wohnung in der...

Parkraumbedarf des Handwerks wird endlich mitgedacht

(30.03.2026) Zur Verabschiedung der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch den Deutschen Bundestag am 26. März 2026 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):