Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Perso …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – XII ZB 530/17