BGH zur Abschaltautomatik – "Es ist vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen"

Feb. 22, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

In einem Beschluss hat der BGH auf seine vorläufige Rechtsauffassung hinwiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH zur Abschaltautomatik – "Es ist vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen"

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...