Aufenthaltsbestimmungsrecht: Keine Anordnung eines paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und weit auseinander liegender Wohnorte der Eltern
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 – 4 UF 57/18