Klagen gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in Zell/Mosel erfolglos

Aug. 22, 2018 | Mietrecht

(22.08.2018) Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Musterklagen gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in der Stadt Zell an der Mosel abgewiesen und dabei unter anderem festgehalten, dass bei über 40 Jahre alten und der Verbindung der Straßen in einem Wohngebiet dienenden Verkehrsanlagen nach allgemeinen Erfahrungen die Nutzungsdauer abgelaufen und die Entscheidung für einen Vollausbau nicht ermessensfehlerhaft ist.

Quelle: IBR News
Link: Klagen gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in Zell/Mosel erfolglos

Ähnliche Beiträge

Zweite Sitzung der Mietrechtskommission

Mieterbund fordert entschlossene Reformen für bezahlbares Wohnen (08.12.2025) Anlässlich der zweiten Sitzung der Mietrechtskommission im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 05.12.2025 fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) angesichts neuer...

Baufreigaben: Hoffnungsschimmer im Straßenbau – Unsicherheit bleibt

Arbeitskreis Straße/Brücke der BVMB fordert Versprechen des Bundeskanzlers ein (08.12.2025) Die Lage ist angespannt im Straßen- und Brückenbau. Es fehlen Ausschreibungen von Projekten - trotz Versprechungen der Bundesregierung. Entsprechend deutlich war die Kritik im...

Keine Gebrauchsnachteile: Kein Abzug neu für alt!

(08.12.2025) Eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich relativ spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste. Das hat der...