(22.08.2018) Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Musterklagen gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in der Stadt Zell an der Mosel abgewiesen und dabei unter anderem festgehalten, dass bei über 40 Jahre alten und der Verbindung der Straßen in einem Wohngebiet dienenden Verkehrsanlagen nach allgemeinen Erfahrungen die Nutzungsdauer abgelaufen und die Entscheidung für einen Vollausbau nicht ermessensfehlerhaft ist.
Quelle: IBR News
Link: Klagen gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in Zell/Mosel erfolglos
