Bestellerprinzip muss auch für Immobilien-Käufe gelten

Aug. 6, 2018 | Mietrecht

(06.08.2018) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Ausweitung des Bestellerprinzips von Maklern auf den Hauskauf. „Der Grundsatz: ‚Wer bestellt, bezahlt‘ muss auch beim Immobilienkauf gelten. Gleichzeitig muss die Provision gedeckelt sein“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers.

Quelle: IBR News
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