Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: AG Riesa, Beschluss vom 26.04.2017 – 9 F 343/15
Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...
