Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug so ungünstig, dass dadurch die Straßenbahn blockiert wurde. Bis das Fahrzeug abgeschleppt wurde, setzte der Betreiber Taxis für die Personenbeförderung ein. Die entstandenen Kosten in Höhe von knapp 1000 Euro macht er als Schadensersatz geltend.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Behinderung der Straßenbahn kann teuer werden