Mit Urteil (2 K 2487/16) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld fortbesteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung