Bei Trennung und Scheidung – mein Anspruch auf Unterhalt

März 11, 2018 | Familien- und Erbrecht

Ehegatten sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen – auch finanziell. Doch was passiert nach einer Trennung? Falsch ist es, zu glauben, dass immer und automatisch ein Anspruch auf Unterhalt besteht. Es braucht schon Gründe, weshalb getrennt lebende Menschen weiter füreinander zahlen sollen.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Bei Trennung und Scheidung – mein Anspruch auf Unterhalt

Ähnliche Beiträge

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit...

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...