Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, stellt keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßenden Diskriminierung wegen des Alters dar und ist daher wirksam.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Altersabstandsklauseln bei der Hinterbliebenenversorgung sind wirksam
