Schleswig-Holstein: Vergabespezifisches Mindestentgelt erhöht sich ab dem 01.02.2017 auf 9,99 Euro

Jan. 27, 2017 | Mietrecht

(27.01.2017) Das vergabespezifische Mindestentgelt nach TTG SH wird ab dem 01.02.2017 auf 9,99 Euro erhöht. Die entsprechende „Anpassungsverordnung“ ist früher als erwartet bereits am 26.01.2017 im GVOBl. Schl.-H. veröffentlicht worden und tritt damit am 01.02.2017 in Kraft.

Quelle: IBR News
Link: Schleswig-Holstein: Vergabespezifisches Mindestentgelt erhöht sich ab dem 01.02.2017 auf 9,99 Euro

Ähnliche Beiträge

Deindustrialisierung der deutschen Bauproduktewirtschaft droht

(05.12.2025) Der Antrag der Länder auf Verschiebung der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) bei der Ministerpräsidentenkonferenz stößt auf heftige Kritik der...

Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

(04.12.2025) Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025 die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die...