AG München: Hundekot auf gekauftem Grundstück als Sachmangel

Jan. 24, 2017 | Mietrecht

(24.01.2017) Schadensersatz wegen Beseitigung von Hundekot auf einem Grundstück kann in der Regel erst verlangt werden, wenn der Hundebesitzer zuvor zur Beseitigung des Kots aufgefordert worden ist. Am 13.04.2016 wies der zuständige Richter am Amtsgericht München die Klage eines Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Entschädigung wegen Hundekots ab.

Quelle: IBR News
Link: AG München: Hundekot auf gekauftem Grundstück als Sachmangel

Ähnliche Beiträge

10 AZR 33/25

Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Zulässigkeit der Revision

Bremen plant Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben

(29.04.2026) Die Bremische Bürgerschaft hat im März 2026 einen Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen (SPD, Linke, Grüne) beschlossen, um die öffentliche Vergabe massiv zu entbürokratisieren. Zentrales Ziel ist die Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben...

Bremen plant Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben

(29.04.2026) Die Bremische Bürgerschaft hat im März 2026 einen Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen (SPD, Linke, Grüne) beschlossen, um die öffentliche Vergabe massiv zu entbürokratisieren. Zentrales Ziel ist die Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben...