„Stolzmonat“-Flagge im Dienstzimmer: Kündigung ohne Abmahnung wirksam?

Nov. 7, 2026 | Arbeitsrecht

Das Aufhängen einer so genannten „Stolzmonat“-Flagge im Dienstzimmer eines Asyl-Entscheiders stellt eine schwerwiegende Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Kommt der Beschäftigte einer erstmaligen Aufforderung zum Abhängen der Flagge unverzüglich und ohne Einwendungen nach, kann der Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung gleichwohl unwirksam sein.

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