(06.11.2026) Der Bauindustrieverband Ost (BIVO) begrüßt die geplante flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags in Sachsen. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung sollen Bauanträge ab Juli 2027 grundsätzlich online eingereicht und bearbeitet werden. Damit zieht Sachsen mit anderen Bundesländern wie Brandenburg gleich und schafft die Grundlage für einheitlichere und effizientere Genehmigungsverfahren. BIVO-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Momberg erklärt:
Arbeitnehmererfindervergütung: Zuständigkeit der Patentstreitkammer bei streitiger Erfinderschaft
Ist streitig, ob es mehrere Erfinder i.S.d. ArbEG gibt, kann die ordentliche Gerichtsbarkeit anstelle des Arbeitsgerichts zuständig sein, da es sich dann um keine reine Zahlungsklage im arbeitnehmererfinderrechtlichen Sinne handelt. Denn dann dürfte nicht nur über die...
