Der Antrag der Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH, mit dem zwei Betriebsratsmitgliedern im Wege der einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung über einen Ausschlussantrag die Ausübung ihres Betriebsratsamtes vorläufig untersagt werden sollte, hatte vorliegend keinen Erfolg.
6 AZR 82/26
Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung - Restlaufzeiten
