KI-bedingte Betriebsänderung: Keine Erweiterung des Regelungsauftrags einer gerichtlich einzusetzenden Einigungsstelle gegen den Willen eines Betriebspartners

Okt. 22, 2026 | Arbeitsrecht

Anlässlich einer KI-bedingten Betriebsänderung kann der Regelungsauftrag einer gerichtlich einzusetzenden Einigungsstelle zum Versuch eines Interessenausgleichs gegen den Willen eines Betriebspartners nicht zugleich auf die beabsichtigte Einführung und Anwendung des KI-Systems selbst erstreckt werden.

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