Neue BMF-Regeln zur E-Rechnung: VeR begrüßt mehr Praxisnähe und fordert Planungssicherheit

Okt. 21, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(21.10.2026) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 15. Oktober 2026 weitere Details zur obligatorischen elektronischen Rechnung geklärt. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt insbesondere die praxisorientierten Regelungen zum Umgang mit technischen Fehlern, komplexen Abrechnungen und zeitlich begrenzten Ausnahmen. Sie schaffen zusätzliche Rechtssicherheit für Unternehmen und berücksichtigen wichtige Anforderungen aus der Praxis.

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