Ein Schwein gehört nicht in eine Altbauwohnung

Okt. 1, 2026 | unkategorisiert

(01.10.2026) Die Haltung eines einzelnen Schweins im 4. Stock eines Berliner Altbaus ohne frei zugänglichen Auslauf sowie Wühl- und Suhlmöglichkeiten verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

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7 ABR 7/25

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