Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit
(02.10.2026) Spätestens am 01.10.2026 beginnt die sogenannte Heizperiode. Vermietende müssen dann die Heizung im Gebäude einschalten. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss sie so eingestellt sein, dass in der Wohnung mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können. Diese Mindesttemperaturen gelten zwischen 6 und 24 Uhr; in der Nacht darf die Temperatur auf ungefähr 18 Grad sinken.
