Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Urlaubsfreistellung ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Sep. 30, 2026 | Arbeitsrecht

Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen unwiderruflich frei und erfolgt seitens des Arbeitnehmers während dieses Freistellungszeitraums keinerlei Widerspruch, ist kein Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 Var. 3 BetrVG gegeben. Dieses Mitbestimmungsrecht setzt voraus, dass mindestens zwei Beschäftigte konkurrierende Urlaubswünsche äußern. Liegt nicht einmal ein Konflikt zwischen Arbeitgeber und betroffenem Arbeitnehmer vor, scheidet ein Mitbestimmungsrecht auch dann von vornherein aus, wenn der Arbeitnehmer kein ausdrückliches Einverständnis mit der Urlaubserteilung erklärt, sondern diese kommentarlos hingenommen hat.

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