(25.09.2026) Die Novelle des Baugesetzbuches ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unterschiedlich beurteilt worden. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (21/6588) soll das Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Bauleitplanverfahren sollen künftig vollständig digital erfolgen. In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen den Kommunen mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden.
Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
(25.09.2026) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es zulässig sein kann, in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen...
