Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG findet auf sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen weder direkt noch analog Anwendung. Bei einer auf einem subjektiven Werturteil beruhenden Wartezeitkündigung genügt die Mitteilung der als nicht erfolgreich bewerteten Erprobung.
Eingruppierung von Erziehern bei Tätigkeit in einer Gruppe mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
Die Gerichte für Arbeitssachen sind im Verfahren um die Ersetzung der Zustimmung auf die Prüfung des vom Betriebsrat angeführten Widerspruchsgrundes beschränkt. Mit Gründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG...
